| Die Methoden der Tierschützer |
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| Dienstag, den 14. Dezember 2010 um 00:00 Uhr, Geschrieben von: LUPE |
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Am 21. Mai 2005 reichter der Schweizer Tierschutz (nachfolgend STS genannt) Anzeige gegen einen "unbekannten Zauberer" der im Conny-Land auftrete ein. Dieser begehe vorsätzliche Tierquälerei. In der Begründung wurde u.a. angeführt die Leoparden würden in einem zu kleinen Gehege gehalten und während der Vorführung besonderem Stress ausgesetzt sind. Infolge dieser Anzeige beauftragte das Bezirksamt Kreuzlingen das Veterinäramt des Kantons Thurgau einen fachlichen Bericht zu erstellen. Unangemeldet und in Begleitung eines Polizisten in Zivil besuchte der Veterinär eine Vorstellung und stellte in seinem Bericht fest, daß die Gehege weit über das geforderte Mass Platz böten und keines der Tiere während der Vorstellung durch etwaiges Fluchtverhalten besonderen Stress zeigte. In seinem Beschluss hält das Gericht fest, daß die Anzeige des STS wider besseren Wissens eingebracht wurde und nicht zu hören sei. Der Antrag auf Strafverfolgung wurde somit abgelehnt. Den Schaden hatte natürlich trotzdem der "unbekannte Zauberer" der sich bald als Herbert Larott herausstellte und das Conny--Land. In einer Medienmitteilung behauptete der STS nämlich fäschlicherweise die Anzeige wegen Tierquälerei wurde gegen den Freizeitpark eingebracht. Und natürlich hatten auch allen rechtschaffenen Bürger der Schweiz einen Schaden - die Kosten des Verfahrens fielen der Staatskasse anheim. Es scheint Schutz vor Tierschützern ist notwendiger den Tierschutz.
Info: www.tierschutz-luege.com Titelfoto: Herbert Larott
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